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   BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11   

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https://dejure.org/2012,37700
BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11 (https://dejure.org/2012,37700)
BAG, Entscheidung vom 17.07.2012 - 1 AZR 476/11 (https://dejure.org/2012,37700)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 (https://dejure.org/2012,37700)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • openjur.de

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 75 Abs 2 BetrVG, Art 14 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 305 BGB
    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung; Möglichkeit der Einstellung von ausschließlich in Hinblick auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses erbrachten Sozialleistungen durch Betriebsvereinbarung grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft

  • bag-urteil.com

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösung allgemeiner Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 294
  • ZIP 2013, 539 (Ls.)
  • MDR 2013, 163
  • NZA 2013, 338
  • BB 2012, 3135
  • DB 2012, 16
  • DB 2012, 2873
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
    Vielmehr muss eine Betriebsvereinbarung, durch die solche Rechtspositionen der Arbeitnehmer beschränkt oder beseitigt werden sollen, mit höherrangigem Recht vereinbar sein (vgl. BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 57 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 2) .

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Betriebsparteien beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG zur Wahrung der grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte verpflichtet (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 57 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 2) .

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
    Diese Grundsätze finden auch auf die Auslegung von Bezugnahmeklauseln in Regelwerken mit tarifersetzendem Charakter Anwendung (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 12, BAGE 135, 163) .

    Von der Vorschrift werden auch vorformulierte Bezugnahmeklauseln erfasst, die auf die vom Arbeitgeber selbst formulierten allgemeinen Arbeitsbedingungen in der jeweils geltenden Form verweisen ( BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 17, BAGE 135, 163) .

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
    Sie haben daher die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie ebenso zu beachten wie die in Art. 2 Abs. 1 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit der betriebsangehörigen Arbeitnehmer (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 23, BAGE 120, 308; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - Rn. 34, BAGE 119, 122) .
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
    Kein Eigentum iSv. Art. 14 Abs. 1 GG ist daher das Vermögen, das selber kein Recht, sondern den Inbegriff aller geldwerten Güter einer Person darstellt (BVerfG 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 95, 267) .
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
    Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn und soweit besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfG 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - Rn. 73, ZTR 2012, 414) .
  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
    Sie haben daher die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie ebenso zu beachten wie die in Art. 2 Abs. 1 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit der betriebsangehörigen Arbeitnehmer (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 23, BAGE 120, 308; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - Rn. 34, BAGE 119, 122) .
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
    Unter den Schutz der Eigentumsgarantie fallen grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass sie die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zum privaten Nutzen ausüben dürfen (BVerfG 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 - Rn. 41, NZA 2012, 905) .
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
    Sie enthielten zwar in § 26 TR DPG auch Bestimmungen über Versorgungsleistungen, zu denen der Beihilfeanspruch aber nicht gehört (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 27, BAGE 134, 269) .
  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
    Eine solche Rückbeziehung ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie bei Eingriffen in bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt und im Übrigen ein schützenswertes Vertrauen in das Fortbestehen einer Regelung nicht verletzt (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 24) .
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11
    Der Krankengeldzuschuss sowie die Beihilfen und Unterstützungen sind keine Zahlungen, die von der persönlichen Arbeitsleistung der begünstigten Arbeitnehmer abhängen und deshalb keinen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausreichenden Besitzstand begründen (vgl. BAG 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - zu B III 4 a der Gründe, BAGE 96, 249) .
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

  • BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 147/09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Berechnung des Ferienüberhangs von

  • KAGH, 07.06.2013 - M 22/12

    Zustimmung der MAV beim Einsatz von Dienstleistungskräften (Anästhesieteam) - zum

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1079/10

    Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Betriebsparteien beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG zur Wahrung der grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte verpflichtet (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 36) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Es kann erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (zu dieser Voraussetzung zB BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 14, BAGE 142, 294) .

    Sie haben dabei ua. die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 24 mwN) , die in Art. 2 Abs. 1 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit der betriebsangehörigen Arbeitnehmer (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 294) und den sich aus Art. 2 Abs. 1 iVm. dem in Art. 20 GG normierten Rechtsstaatsprinzip ergebenden Grundsatz des Vertrauensschutzes zu beachten (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - aaO mwN) .

    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nur bereits entstandene vermögenswerte Rechte oder dem Eigentumsrecht wesensgleiche Anwartschaften, nicht aber das Vermögen als solches, das selber kein Recht, sondern den Inbegriff aller geldwerten Güter einer Person darstellt (BVerfG 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 95, 267; BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 39, BAGE 142, 294) .

    die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses, eingestellt werden (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - aaO) .

    c) Die Aufhebung einer betriebsvereinbarungsoffen gestalteten Sozialleistung durch die Betriebsparteien kann am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG zu messen sein, wenn die Maßnahme typischerweise geeignet ist, bei den Arbeitnehmern einen Handlungsdruck zu erzeugen, durch den der Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit berührt wird (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 42, BAGE 142, 294) .

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn und soweit besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 29; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 53, BAGE 142, 294) .

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

    Nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB unterliegen Betriebsvereinbarungen keiner Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 305 ff. BGB (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 34, BAGE 142, 294) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Es kann erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (zu dieser Voraussetzung zB BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 14, BAGE 142, 294) .

    Sie haben dabei ua. die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 24 mwN) , die in Art. 2 Abs. 1 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit der betriebsangehörigen Arbeitnehmer (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 294) und den sich aus Art. 2 Abs. 1 iVm. dem in Art. 20 GG normierten Rechtsstaatsprinzip ergebenden Grundsatz des Vertrauensschutzes zu beachten (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - aaO mwN) .

    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nur bereits entstandene vermögenswerte Rechte oder dem Eigentumsrecht wesensgleiche Anwartschaften, nicht aber das Vermögen als solches, das selber kein Recht, sondern den Inbegriff aller geldwerten Güter einer Person darstellt (BVerfG 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 95, 267; BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 39, BAGE 142, 294) .

    die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses, eingestellt werden (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - aaO) .

    c) Die Aufhebung einer betriebsvereinbarungsoffen gestalteten Sozialleistung durch die Betriebsparteien kann am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG zu messen sein, wenn die Maßnahme typischerweise geeignet ist, bei den Arbeitnehmern einen Handlungsdruck zu erzeugen, durch den der Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit berührt wird (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 42, BAGE 142, 294) .

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn und soweit besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 29; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 53, BAGE 142, 294) .

    Die Regelungen sind, soweit entscheidungserheblich, mit höherrangigem Recht vereinbar (dazu BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 32, BAGE 142, 294) .

  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende

    Die Betriebsvereinbarung tritt an die Stelle der bisherigen individualrechtlichen Regelung (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 32, BAGE 142, 294) .
  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 846/15

    Ablösung einer Gesamtzusage durch Gesamtbetriebsvereinbarung

    Dieser Umstand führt dazu, dass die vertraglich begründeten Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet und abgelöst werden können (vgl. BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, 32, BAGE 142, 294) .

    Sie haben dabei ua. die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 294) und den Grundsatz des Vertrauensschutzes (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142) zu beachten.

    Art. 14 Abs. 1 GG schützt jedoch nur bereits entstandene vermögenswerte Rechte oder dem Eigentumsrecht wesensgleiche Anwartschaften (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 39 mwN, BAGE 142, 294).

    Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn und soweit besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (ausf. BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 53, BAGE 142, 294).

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Es kann erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (zu dieser Voraussetzung zB BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 14, BAGE 142, 294) .

    Sie haben dabei ua. die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 24 mwN) , die in Art. 2 Abs. 1 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit der betriebsangehörigen Arbeitnehmer (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 294) und den sich aus Art. 2 Abs. 1 iVm. dem in Art. 20 GG normierten Rechtsstaatsprinzip ergebenden Grundsatz des Vertrauensschutzes zu beachten (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - aaO mwN) .

    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nur bereits entstandene vermögenswerte Rechte oder dem Eigentumsrecht wesensgleiche Anwartschaften, nicht aber das Vermögen als solches, das selber kein Recht, sondern den Inbegriff aller geldwerten Güter einer Person darstellt (BVerfG 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 95, 267; BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 39, BAGE 142, 294) .

    die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses, eingestellt werden (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - aaO) .

    c) Die Aufhebung einer betriebsvereinbarungsoffen gestalteten Sozialleistung durch die Betriebsparteien kann am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG zu messen sein, wenn die Maßnahme typischerweise geeignet ist, bei den Arbeitnehmern einen Handlungsdruck zu erzeugen, durch den der Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit berührt wird (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 42, BAGE 142, 294) .

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn und soweit besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 29; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 53, BAGE 142, 294) .

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 50/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Sie haben dabei ua. die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 24 mwN) , die in Art. 2 Abs. 1 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit der betriebsangehörigen Arbeitnehmer (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 294) und den - sich aus Art. 2 Abs. 1 iVm. dem in Art. 20 Abs. 3 GG normierten Rechtsstaatsprinzip ergebenden - Grundsatz des Vertrauensschutzes zu beachten (vgl. BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - aaO mwN) .

    Dieser schützt nur bereits entstandene vermögenswerte Rechte oder dem Eigentumsrecht wesensgleiche Anwartschaften, nicht aber das Vermögen als solches (vgl. BVerfG 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 95, 267; BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 39, BAGE 142, 294) .

    die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses, eingestellt werden (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 72, BAGE 165, 168; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - aaO) .

    Dies könnte nur dann der Fall sein, wenn die Maßnahme typischerweise geeignet wäre, bei den Arbeitnehmern einen Handlungsdruck zu erzeugen, durch den der Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit berührt wird (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 73, BAGE 165, 168; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 42, BAGE 142, 294) .

  • BAG, 17.02.2015 - 1 AZR 599/13

    Änderungsvorbehalt - Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch

    Es kann auch erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommt und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 14, BAGE 142, 294) .

    Zu den Grundelementen des Vertragsrechts zählt die Bindung der Parteien an die von ihnen abgeschlossenen Verträge (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 26, BAGE 142, 294) .

    Deshalb waren weder die DPG noch - nach Wirksamwerden ihrer Verschmelzung auf ver.di - die Beklagte nach Ablauf der für Allgemeine Geschäftsbedingungen in bestehenden Arbeitsverträgen geltenden Übergangsfrist zum 1. Januar 2003 (Art. 229 § 5 EGBGB) zu einer einseitigen Änderung der Tarifregelung befugt (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 27, BAGE 142, 294) .

    Hiervon ist auszugehen, wenn die vertragliche Einheitsregelung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung zustande gekommen ist oder wenn Änderungen in der Vergangenheit unter Beteiligung des Betriebsrats vorgenommen worden sind (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 29, BAGE 142, 294) .

  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Dazu gehört sowohl die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Arbeitnehmer (BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 26 mwN) als auch die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie und die in Art. 2 Abs. 1 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit der betriebsangehörigen Arbeitnehmer (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 36, BAGE 142, 294; 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 23, BAGE 120, 308; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - Rn. 34, BAGE 119, 122) .
  • LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14

    Ablösung einer Gesamtzusage; Regelungsabrede durch Betriebsvereinbarung (bejaht)

  • LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2016 - 7 Sa 470/16

    Jubiläumsgeld nach betriebsvereinbarungsoffener Gesamtzusage -

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22

    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen

  • LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 533/15

    Auswirkungen der "ersatzlosen" Kündigung einer Gesamtbetriebsvereinbarung auf

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 880/11

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 426/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17

    Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 456/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 93/19

    Altersteilzeitvereinbarung - ablösende Gesamtbetriebsvereinbarung zu

  • LAG Niedersachsen, 14.11.2023 - 10 Sa 640/22

    Vertragliche Absprachen der Arbeitsvertragsparteien bzgl. einer Abänderung durch

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2015 - 6 Sa 223/15

    Vergütung, Jahresabschlussvergütung, erfolgsorientiert, Allgemeine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - vorübergehende Arbeitszeitverkürzung

  • LAG Hamm, 08.10.2023 - 10 Sa 585/23
  • LAG Köln, 05.06.2020 - 10 Sa 712/19

    Nachtarbeitszuschlag; Zeitungsredakteur; Pressefreiheit

  • ArbG Köln, 27.04.2017 - 6 Ca 6748/16

    Abgeltung von geleisteten Überstunden durch Vergütung

  • ArbG München, 13.07.2021 - 18 Ca 304/21

    Versorgungsordnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Betriebliche

  • LAG Hamburg, 10.04.2013 - 5 Sa 109/12

    Sozialplanabfindung - kein Vertrauensschutz auf bestimmte Abfindungshöhe

  • ArbG Köln, 19.02.2013 - 16 Ca 5103/12

    Gewährung von Ruheständlern Beihilfen im Krankheitsfall durch eine Gesamtzusage;

  • LAG München, 24.07.2014 - 4 Sa 228/14

    Abfindung, Abfindungsanspruch

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